AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Werbeagentur Werboom

Inhaber: Stefan Köchl

Gerlitzenstraße 14,
9524 Sankt Ulrich

UID: ATU62180017


1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Werbeagentur Werboom (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus einer allfälligen Auftragsbestätigung (einem schriftlichen Agenturvertrag zwischen Kunden & Agentur), sowie allfälligen vor Vertragsabschluß vorliegenden Angebotsunterlagen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

3.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, angekaufte Shopsysteme, Module oder Webvorlagen von Drittanbietern für die Umsetzung bestimmter Webprojekte zu verwenden, welche mit abgeändertem Design wie auch Inhalten durchgeführt werden.

3.3 Der potentielle Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das von der Agentur erbrachte Webprojekt, Ähnlichkeiten in Aufbau und Design mit bereits weltweit bestehenden Webprojekten haben kann.

3.4 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Zudem bleiben Alle in der Auftragsabwicklung befindlichen Rohdateien z.B. (Adobe Photoshop, Adobe Indesign, Adobe Illustrator, Adobe Premiere, Adobe After Effects etc.) im Eigentum der Agentur & werden nicht an den Kunden weitergeleitet. Der Kunde bekommt die entweder druckfähige Datei (Print), oder das online zugängliche Endprodukt (Web).

3.5 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.6 Der Kunde ist weiter verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter als Gehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.

4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten.

5. Termine

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt, Krankheit und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Agentur ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

6.2 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.3 Die Agentur kann Preiserhöhungen (z.B. Stunden Entlohnung), Preise für digitale Inhalte (z.B. Webhosting, Plugin Preise), sofern nicht ausdrücklich im Vertrag für eine bestimmte Dauer ein Preis mit dem Kunden vereinbart wurde. Eine Preiserhöhung für ein laufendes Abo, muß zumindest 4 Wochen vor Anpassung, duch die Agentur dem Kunden mitgeteilt werden.

6.4 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

7.4 Weiteres ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

7.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale z.B. Rohdateien von (Adobe Photoshop, Adobe Indesign, Adobe Illustrator, Adobe Premiere, Adobe After Effects etc.) im Eigentum der Agentur. Die Dateien werden an den Kunden nicht weitergegeben. Die Rohdateien dürfen vom Kunden oder anderen Personen nicht weiter verwendet werden. Sie können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck der Enddatei (z.B. PDF). Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9. Kennzeichnung

9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln (Website) und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10. Gewährleistung

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.2 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.3 Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

11. Haftung und Produkthaftung

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

11.4 Die Agentur kann für Ausfälle der Dienstleistungen, infolge von Ausfällen die nicht dem Einflussbereich der Agentur unterstehen (z.B. Leitungs-, DNS-, Routerausfällen, usw.) sowie bei besonderen Umständen (z.B. Umorganisation oder Wartung der Server) nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche vorhersagbaren Ausfälle des Webspaces, der Mailaccounts, etc. werden von der Agentur auf der Website bekanntgegeben.

11.5 Auch kann die Agentur nicht für über den zur Verfügung gestellten Mailserver versandte E-Mails, verantwortlich gemacht werden. Die Agentur haftet nicht für den Inhalt der Webpages seiner Kunden.

11.6 Die Agentur lehnt jede Gewährleistung bzw. Haftung für Fehler der von der Agentur vertriebenen Software sowie für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von E-Mail-Nachrichten oder Website-Inhalten ab.

11.7 Die Agentur haftet nicht für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen. Die Haftung für Schäden oder Folgeschäden jeder Art, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Eine Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen ist ausgeschlossen.

12. Datenschutz und Sicherheit

12.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

12.2 Die Agentur ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination IP und sämtliche anderen Logfiles neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechnung und der von Dritten, zu speichern und auszuwerten. Weiter dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden.

12.3 Die Agentur ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um gespeicherte Kundendaten zu schützen; sie haftet jedoch nicht, wenn Dritte sich rechtswidrig diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber der Agentur aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

12.4 Die Agentur behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Account Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für eigene oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung den Servern zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jegliche Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von der Agentur üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

12.5 Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

13. Hosting

13.1 Die Agentur ermöglicht dem Vertragspartner den Zugang zu unabhängigen Netzwerken und Dienstleistungen. Der Zugang wird jeweils gewährt, nachdem sich der Kunde mit Hilfe einer Nutzer-Kennung und eines Passworts legitimiert hat.

13.2 Die Agentur ist im Rahmen seiner betrieblichen Ressourcen bestrebt, den Dienst rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten, zum Ausbau des Dienstes etc. nötig sind, wird der Kunde - soweit möglich - rechtzeitig informiert.

14. Verpflichtungen des Kunden

14.1 Der Kunde ist verpflichtet:

  • Erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung), sowie im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen.
  • Nach Abgabe einer Störungsmeldung der Agentur die durch Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
  • Unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform sowie sonstige wesentliche Umstände, mit denen Rechtsfolgen für das Vertragsverhältnis mit der Agentur verbunden sein könnten, mitzuteilen.
  • Seine Nutzerkennung und sein Zugangspasswort vertraulich zu behandeln.
  • Der Kunde ist der Agentur gegenüber für jede Benützung des Internet-Zugangs über seinen Account verantwortlich und haftet für jeden Schaden, der aus dem Missbrauch des Zugangs entsteht.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit nicht über seinen Zugang zum Internet bzw. andern Netzwerken unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen wird, Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden.
  • Die von ihm ins Internet gestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.
  • In eigener Verantwortung die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen zu überprüfen und zu erfüllen.
  • Bei der Nutzung des Internetzugangs internationales und österreichisches Recht sowie allgemein anerkannte Verhaltensregeln einzuhalten.
  • Er ist für den Inhalt der Informationen verantwortlich, die er oder Dritte über seinen Account von der Agentur übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält. Insbesondere dürfen über den Internet-Zugang des Kunden die folgenden Informationsgehalte nicht verbreitet werden:
  • Gewaltdarstellungen
  • pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen
  • Aufrufe zur Gewalt
  • Rassendiskriminierung
  • Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
  • Unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes
  • Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren keinen Zugang zu Websites haben, die nur für Personen über 16 bzw. 18 Jahren bestimmt sind.
  • Damit Abonnemente mit freiem Datentransfer langfristig angeboten werden können, verpflichten sich die Kunden von der Agentur übermäßige oder unnötige Nutzung des Abonnements zu vermieden (z.B. Massenmailing, reine Downloadseiten usw.).
  • Der Kunde verpflichtet sich, keine Werberundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via Electronic Mail über E-Mail Adressen seiner Domain zu initiieren.

14.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, den Webhosting Service des Kunden bei missbräuchlicher Verwendung mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Kunden zu sperren. Dies gilt auch für den Fall, dass kein tatsächlicher Rechtsanspruch gegeben sein sollte. Die Sperrung bleibt solange bestehen, bis der jeweilige Sachverhalt geklärt ist bzw. der Kunde den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte erbringt. Die Agentur behält sich zudem das Recht vor, den Webhosting Service des Kunden auf dessen Kosten zu sperren, falls dessen Benutzerverhalten in irgendeiner Weise (Chat, Forum usw.) das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigt. Ansprüche seitens der Agentur auf Ersatz sämtlicher entstehenden direkten und indirekten Schäden darunter auch Vermögensschäden, bleiben in jedem Fall der missbräuchlichen Verwendung des Webhosting Services oder des Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorbehalten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch anfallende Rechtsverteidigungskosten wie beispielsweise Gerichts- und Anwaltskosten. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überprüfen.

15. Laufzeit & Kündigungsfrist

Für die Vereinbarungen über sämtliche Abonnements (Hosting, Google ADS, SEO-Suchmaschinenoptimierung), gelten für die am Agenturvertrag vereinbarte Vertragslaufzeit und können davor nicht gekündigt werden. Sämtliche Auftragsbestätigungen seitens der Agentur unterliegen einer Gültigkeit von max. 1 Jahr ab Ausstellung. Darüber hinaus gewünschte Änderungen seitens des Auftraggebers werden somit für Diesen kostenpflichtig. Bei Vereinbarung eines Abonnements verlängern sich die Kampagnen automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird.

16. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Villach.